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BFH: Eine Werklieferung ist eine Lieferung (Hidien, ÖStZ 2006/300, S 166)

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageÖStZ 2006/505ÖStZ 2006, 234 Heft 11 v. 1.6.2006

Als Folge der BFH-Entscheidung vom 9. 6. 2005 sind Rechtsbegriffe und Definition der Werklieferung mit der nationalen Rechtsform des § 3 Abs 4 dUStG praktisch obsolet. Ob eine umsatzsteuerliche Lieferung vorliegt, richtet sich ausschließlich nach § 3 Abs 1 UStG bzw Art 56 EG-Richtlinie. Der Inhalt der Entscheidung lässt sich nach Ansicht des Autors auf die österreichische Schwesterregelung übertragen.

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