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Bescheidadressierung im Konkurs - VwGH bestätigt die Rechtsansicht des UFS Graz und verwirft damit Kritik des bundesweiten Fachbereichs für Verfahrensrecht (Fink, UFS 2006/4, S 132)

Artikelrundschau(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2006/504ÖStZ 2006, 234 Heft 11 v. 1.6.2006

Der VwGH hat die Ansicht des UFS bestätigt, dass Abgaben während eines Konkursverfahrens gegenüber dem Masseverwalter festzusetzen sind und Bescheide daher nicht an den Gemeinschuldner, vertreten durch den Masseverwalter, zu richten sind.

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