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Neue Liste der spendenbegünstigten Körperschaften gem § 4 Abs 4 Z 5 lit d und e EStG

gerade noch RECHTzeitigÖStZ 2005/183bÖStZ 2005, 105 Heft 6 v. 15.3.2005

Unter die Spendenbegünstigung nach § 4 Abs 4 Z 5 EStG fallen Zuwendungen zur Durchführung von Forschungsaufgaben oder der Erwachsenenbildung dienenden Lehraufgaben sowie damit verbundenen wissenschaftlichen Publikationen und Dokumentationen, wenn sie

an bestimmte im Gesetz genannte Einrichtungen (wie zB Universitäten, Forschungsförderungsfonds etc; lit a bis c) oder

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