Unter die Spendenbegünstigung nach § 4 Abs 4 Z 5 EStG fallen Zuwendungen zur Durchführung von Forschungsaufgaben oder der Erwachsenenbildung dienenden Lehraufgaben sowie damit verbundenen wissenschaftlichen Publikationen und Dokumentationen, wenn sie
an bestimmte im Gesetz genannte Einrichtungen (wie zB Universitäten, Forschungsförderungsfonds etc; lit a bis c) oder