Die Information des BMF betreffend Geländefahrzeuge und dergleichen mit zwei Sitzreihen (siehe ÖStZ 4/2005) wurde wie folgt ergänzt (es handelt sich hier um „Pseudo-Pritschenwagen“)
gerade noch RECHTzeitigÖStZ 2005/183aÖStZ 2005, 105 Heft 6 v. 15.3.2005
Kraftfahrzeuge mit zwei Sitzreihen (Doppelkabine) und offener Ladefläche: