Laut einer Information des WKÖ vom 25. 2. 2005 wird das BMF die im Entwurf des EStR-Wartungserlasses geplante Änderung bei der steuerlichen Behandlung von Wandelschuldverschreibung nicht aufrechterhalten. Der Entwurf des EStR-Wartungserlasses hatte vorgesehen, dass bei Wandelschuldverschreibungen eine KESt-Pflicht des Wandlungsgewinnes (Differenz Kurswert der Aktien zum Ausgabewert der Wandelschuldverschreibung) eintritt. Aufgrund der Beibehaltung der bisherigen Verwaltungspraxis sind Wandelschuldverschreibungen weiterhin wie Optionsanleihen zu behandeln.