Am 9. 12. 2004 wurde im BGBl II eine als PKW-Angemessenheitsverordnung (Verordnung des BMF betreffend die Angemessenheit von Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und KombinationskraftwagenBGBl II 2004/466) bezeichnete Verordnung veröffentlicht, mit der erstmals die bisher nur im Erlassweg geregelte sogenannte „Luxusgrenze“ (Angemessenheitsgrenze) für PKWs und Kombis (siehe Rz 4771 EStR 2000) per Verordnung festgeschrieben wird. Weiters wurde damit zusammenhängend auch die Sachbezugsverordnung (BGBl II 2004/467, ebenfalls vom 9. 12. 2004) geändert.