Laut Mitteilung auf der BMF-Homepage haben die EU-Mitgliedstaaten in der 75. Sitzung des Mehrwertsteuerausschusses einstimmig eine Leitlinie folgenden Inhaltes beschlossen:
Die steuerbare Übertragung von Treibhausgasemissionszertifikaten iS der Richtlinie 2003/87/EG stellt eine sonstige Leistung dar, die unter § 3a Abs 10 UStG 1994 (Katalogleistungen) fällt. Sie ist nicht gemäß § 6 Abs 1 Z 8 UStG 1994 befreit.