vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die E-Card-Gebühr und ihre steuerliche Behandlung

gerade noch RECHTzeitigÖStZ 2005/1053aÖStZ 2005, 489 Heft 22 v. 15.11.2005

Die Dienstgeber haben aufgrund § 31c Abs 3 Z 1 ASVG erstmals am 15. November 2005 für das Jahr 2006 ein Service-Entgelt in Höhe von je 10 Euro einzuheben und an den Krankenversicherungsträger abzuführen. Das Service-Entgelt ist für alle Dienstnehmer einzuheben, die zu diesem Stichtag in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und für die an diesem Stichtag ein Krankenversicherungsschutz nach dem ASVG besteht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!