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Steuerliche Abschreibung von Domainanschaffungskosten*)*)RA Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU), Anwalt.Thiele@eurolawyer.at; Näheres unter http://www.cybertax.at.

RA Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU)ÖStZ 2005/999ÖStZ 2005, 473 Heft 21 v. 2.11.2005

Entscheidungen der Finanzbehörden bzw Fiskaltribunale zur steuerlichen Behandlung von Internet Domains sind bisher sehr dünn gesät. Für umso mehr Aufmerksamkeit1)1)Vgl Doralt, Domain-Adresse - nicht abnutzbares Wirtschaftsgut, RdW 2005/278, 243. sorgte daher das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz2)2)Urteil vom 16. 11. 2004, 2 K 1431/03, CR 2005, 525 m Anm Schmittmann = DB 2005, 697 = MMR 2005, 336 m Anm Terhaag/Terhaag., wonach die Kosten für die Übernahme einer Domain nicht von der Steuer abgesetzt werden könnten. Das noch nicht rechtskräftige Urteil gibt Anlass, nach österreichischem Abgabenrecht zu erörtern, inwieweit Aufwendungen für den Kauf einer Internet Domain steuerlich berücksichtigt werden können?

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