Der VwGH hat sich in letzter Zeit in zwei Erkenntnissen mit Problemen der Rückerstattung von Getränkesteuer beschäftigt. Die Erkenntnisse wurden in der Fachliteratur bereits ausführlich erörtert. Es sollen daher nur einige ergänzende Anmerkungen erfolgen.
1. Aussagen im Erk vom 16. 12. 2004: