Das BMF hat am 19. 9. 2005 folgenden Entwurf einer Verordnung betreffend Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des § 236 BAO zur Begutachtung versendet.
Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des § 236 BAO