Entscheidungen der Finanzbehörden bzw Fiskaltribunale zur steuerlichen Behandlung von Internet Domains sind bisher sehr dünn gesät. Für umso mehr Aufmerksamkeit1) sorgte daher das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz2), wonach die Kosten für die Übernahme einer Domain nicht von der Steuer abgesetzt werden könnten. Das noch nicht rechtskräftige Urteil gibt Anlass, nach österreichischem Abgabenrecht zu erörtern, inwieweit Aufwendungen für den Kauf einer Internet Domain steuerlich berücksichtigt werden können?