Der Beitrag bespricht das Urteil vom 26. 5. 2005, Rs Kretztechnik, in dem der EuGH entschieden hat, dass die Ausgabe neuer Aktien keinen steuerbaren Umsatz darstellt, der in den Anwendungsbereich der 6. MWSt-RL fällt und stellt die Auswirkungen auf die österr Rechtslage dar.