Der VwGH hat im Erk 2004/16/0095 vom 11. 11. 2004 festgestellt, dass anlässlich der Übergabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes und eines Wohngebäudes die Aufteilung der Gegenleistung nach dem Verhältnis der einfachen Einheitswerte vorzunehmen ist. Dadurch werden die Landwirte bei derartigen Hofübergaben idR steuerlich entlastet.