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Deutschland: Senkung der KSt sowie der ErbSt auf Betriebsübertragungen

gerade noch RECHTzeitigÖStZ 2005/470bÖStZ 2005, 226 Heft 11 v. 1.6.2005

Laut einer APA-Meldung hat die deutsche Bundesregierung Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Ergebnisse des Job- Gipfels Mitte März beschlossen. Danach soll der Körperschaftsteuersatz von 25 auf 19 % gesenkt werden.

Um auch kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten, soll der mit der Einkommensteuer verrechenbare Gewerbesteueranteil erhöht werden.

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