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In-Kraft-Treten der EU-ZinsRL mit 1. 7. 2005

gerade noch RECHTzeitigÖStZ 2005/470cÖStZ 2005, 226 Heft 11 v. 1.6.2005

Im vergangenen Juli (vgl ARD 5520/16/2004) hatte der EU-Rat entschieden, als Datum des Beginns der Anwendung der RL 2003/48/EG (EU-Zinsrichtlinie; innerstaatliche Umsetzung durch das EU-QuStG, BGBl I 2004/33) den 1. 7. 2005 - statt wie ursprünglich vorgesehen den 1. 1. 2005 - festzulegen, damit die RL zeitgleich zu den gleichwertigen Maßnahmen in zehn assoziierten oder abhängigen Gebieten des Vereinigten Königreichs und der Niederlande und fünf wichtigen europäischen Drittländern angewandt werden kann. Mittlerweile wurden bei der Unterzeichnung und Ratifizierung der Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen, die mit Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino, der Schweiz und mit den abhängigen oder assoziierten Gebieten geschlossen worden sind, Fortschritte erzielt. Der EU-Rat zeigte sich in seiner letzten Sitzung daher überzeugt, dass alle Maßnahmen wie vorgesehen ab dem 1. 7. 2005 angewandt werden können, und er erzielte weiters eine Einigung bei bestimmten Fragen der Anwendung der EU-Zinsrichtlinie (siehe dazu http://ue.eu.int/ueDocs/cms_Data/docs/pressdata/de/ecofin/84589.pdf ).

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