Wird eine schweizerische 100%ige Tochtergesellschaft einer österr Kapitalgesellschaft, die mit der Entwicklung, Verwaltung und Vermarktung von Softwarelösungen betraut ist, liquidiert und als schweizerische Betriebsstätte der österr Kapitalgesellschaft weitergeführt, kommt es zu keinem grenzüberschreitenden Transfer von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens der schweizerischen Tochtergesellschaft nach Österreich, weil die Betriebsstätten der liquidierten Tochtergesellschaft mit dem gesamten Betriebsvermögen auch weiterhin schweizerische Betriebsstätten bleiben; durch die Liquidation tritt lediglich ein Eigentümerwechsel im Betriebsstättenvermögen von der schweizerischen Tochtergesellschaft zur österr Muttergesellschaft ein. Es liegt daher kein Fall von § 6 Z 6 EStG vor; der Liquidationsvorgang löst unter den geschilderten Gegebenheiten jedenfalls keine österr Steuerpflicht hins der stillen Reserven aus, die in den entwickelten Lizenzrechten enthalten sind.