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Betriebsstätte im Fall eines italienischen Holzschlägerungsunternehmens (EAS 2535 v 15. 11. 2004)

Anfragebeantwortungen des BMFDBA-ItalienÖStZ 2005/466ÖStZ 2005, 224 Heft 10 v. 17.5.2005

Führt ein italienisches Unternehmen in Österreich in einem Forstrevier Holzschlägerungs- und Holzbringungsarbeiten durch, dann wird diese Aktivität nicht als „Bauausführung“ anzusprechen sein, sodass aus dem Umstand einer 12-Monate überschreitenden Arbeit allein keine Betriebsstättenbegründung in Österreich abzuleiten ist.

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