Das Budgetbegleitgesetz 2003 hat die “Steuerfreigrenze" des§ 27 Abs 2 Z 2 EStGauf jene Wertpapiere eingeschränkt, bei denen die “übrigen Zinsen laufend ausbezahlt werden". In den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage wird dies damit begründet, dass sich die Handhabung dieser Freigrenze bei Anlageprodukten wie zB Nullkuponanleihen, Indexanleihen und Indexzertifikaten als problematisch erwiesen hat. Die “2%-Regel" ist allerdings nach wie vor bei Anleihen mit laufender Verzinsung aktuell. Der Beitrag zeigt mögliche Berechnungsvarianten auf und gibt einen möglichen Lösungsansatz.