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§ 16 BewG: Zusatzinformation zur Berechnung von Verbindungsrenten

Die erste Seite aktuellÖStZ 2004/281cÖStZ 2004, 109 Heft 6 v. 15.3.2004

Verbindungsrenten sind Renten, die an das Ableben mehrerer Personen geknüpft sind: Bei der Berechung des Barwertfaktors gelangt auch der Verbindungsfaktor (äxy) zur Anwendung, der die statistische Überlebenswahrscheinlichkeit der kombinierten Lebenserwartung für beide Personen zum Ausdruck bringt. Da durch die Generationenverschiebung in Kombination mit möglichen Altersunterschieden eine Vielzahl von Verbindungsfaktoren entstehen können, wurde im BMF-Erlass vom 17. 12. 2003, GZ 08 0104/2 - IV/8/03, auf deren Darstellung verzichtet. Für eine händische Berechnung hat das BMF nunmehr in einer Information vom 20. 2. 2004 (www.bmf.gv.at/steuern/Einkommensteuer/Erlaesse/verbindungsrenten.pdf ) Verbindungsfaktoren für einige wenige, jedoch gängige Varianten von Verbindungsrenten veröffentlicht. Als Arbeitsbehelf wird das BMF laut dieser Information in Kürze auch ein Online-Berechnungsprogramm anbieten.

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