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Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2004

Die erste Seite aktuellÖStZ 2004/281fÖStZ 2004, 109 Heft 6 v. 15.3.2004

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfsätze anzuwenden. Die monatlichen Regelbedarfsätze werden jährlich per 1. Juli angepasst. Damit für steuerliche Belange unterjährig keine unterschiedlichen Beträge zu berücksichtigen sind, sind die nunmehr gültigen Regelbedarfsätze für das gesamte Kalenderjahr 2004 heranzuziehen.

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