Am 25. 2. 2004 wurde der Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gebührengesetz geändert wird, zur Begutachtung versendet. Der Gesetzesentwurf enthält die Anpassung des Tarifs der Visagebühren an EU-Recht sowie die Pauschalierung der Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben für die Erteilung von Aufenthaltstiteln.