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“Vortragsgrenze" und “Verrechnungsgrenze": Zwei verunglückte Begriffe (Doralt, RdW 2004/38, S. 56)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2004/227ÖStZ 2004, 95 Heft 5 v. 1.3.2004

Doralt bemerkt: Die “Vortragsgrenze" im § 2 Abs 2b EStG passe nicht, und die “Verrechnungsgrenze" verstehe man nicht. Außerdem würden Verluste in beiden Fällen “vorgetragen" und “verrechnet"; daher seien die Begriffe auch als Unterscheidungsmerkmal nicht geeignet.

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