Nach der geplanten HGB-Novelle sollen Einzelunternehmer nur mehr berechtigt, aber nicht mehr verpflichtet sein, sich in das Firmenbuch eintragen zu lassen. Diese Eintragungsverpflichtung obliegt in Zukunft nur mehr Unternehmern kraft Rechtsform. Für den Autor stellt sich die Frage, ob die steuerlichen Unterschiede iZm einer Protokollierung künftig noch vertretbar sind.