Der VwGH hat am 7. 10. 2003, 2000/15/0024, präzisiert, bis zu welchem Ausmaß die Beherbergung von Gästen in Fremdenzimmern steuerrechtlich als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu beurteilen ist. Der Artikel stellt die bisherige Rsp dar und erörtert die zitierte VwGH-Entscheidung.