Mit der Einführung des KStG 1988 wurde die Abzugsfähigkeit der Gesellschaftsteuer als Betriebsausgabe ausdrücklich in § 11 Abs 1 Z 1 verankert. Die Autorin behandelt die Frage, ob Einlageleistungen in Gesellschaften in Form einer GmbH & Co K(E)G auch Betriebsausgabencharakter aufweisen.