Lt Novacek wurde bei der Regelung der Gutschriftszinsen auf die Vorschriften über die Mindeststeuer nicht Bedacht genommen, woraus sE Unstimmigkeiten resultieren. Im Einzelnen gehe es dabei um die Begrenzung des für die Festsetzung von Anspruchszinsen maßgeblichen Zeitraumes mit höchstens 42 Monaten sowie um die Anknüpfung des Anspruchs auf Gutschriftszinsen an die Bekanntgabe eines Bescheides, der zur Anrechnung der als VZ gewerteten Mindeststeuer auf die höhere Steuer iSd § 24 Abs 4 Z 4 KStG führt.