vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gastspielvergütungen an ein französisches Orchester mit “Nichtkünstler-Anteilen" (EAS 2456 v 10. 5. 2004)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-FrankreichÖStZ 2004/1070ÖStZ 2004, 564 Heft 23 v. 1.12.2004

Schließt eine österr GmbH, die im kulturellen Bereich tätig ist, mit dem Betreiber eines französischen Orchesters eine Vereinbarung ab, aufgrund der die GmbH in der Lage versetzt wird, österr Gastspiele zu veranstalten, dann wirkt der französische Abgabenpflichtige (die juristische Person, die das Orchester betreibt) in Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen iSd § 99 Abs 1 Z 1 EStG 1988 an inländischen “Unterhaltungsdarbietungen" mit. Die hierfür bezogenen Vergütungen unterliegen dem inländischen Steuerabzug. Da der Steuerabzug den Bruttobetrag der erzielten Einkünfte erfasst, ist der Abzug von Kosten auch dann unzulässig, wenn diese gegenüber mitwirkenden Personen anfallen, die aufgrund des DBA-Frankreich in Österreich nicht besteuert werden dürfen (Beleuchter, Kostümbildner, Personal der Verwaltung und des Requisitenlagers). Denn mit dem aufgrund des § 99 Abs 1 Z 1 leg cit vorgenommenen Steuerabzug wird nicht eine Steuerpflicht dieses abkommensrechtlich nicht zu besteuernden Support-Personals, sondern die Steuerpflicht des Orchesterbetreibers aus dem Titel seiner Mitwirkung an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung abgegolten. Allerdings kann die Abgeltungswirkung nach Maßgabe von § 102 Abs 1 Z 3 EStG 1988 aufgehoben und es kann für eine Steuerpflicht der erzielten Nettoeinkünfte optiert werden. Hierbei können die Kosten des Support-Personals als Betriebsausgabe abgezogen werden, ohne dass hierfür der in § 102 leg cit für die auftretenden Künstler verlangte Besteuerungsnachweis erbracht werden müsste. (SWI 2004, 378)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!