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Absetzung für Abnutzung (Vermietung), Nutzungsdauer

JudikaturÖStZ 2004/973ÖStZ 2004, 491 Heft 21 v. 2.11.2004

EStG 1988: § 16 Abs 1 Z 8 (§ 7 Abs 1, § 8 Abs 4)

Der Bestimmung des § 16 Abs 1 Z 8 lit e EStG 1988, wonach bei Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5 % der Bemessungsgrundlage als AfA geltend gemacht werden können, ist eine Beweislastumkehr für den zu entnehmen, der eine kürzere Nutzungsdauer behauptet.

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