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Die Betriebsstättenfrist bei mehreren Bauausführungen und Montagen im selben Projektstaat (Bendlinger, SWI 9/2004, S 463)

ArtikelrundschauAllgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenÖStZ 2004/961ÖStZ 2004, 489 Heft 21 v. 2.11.2004

Nach Art 5 Abs 3 OECD-MA begründen Bauausführungen und Montagen nur dann eine Betriebsstätte, wenn ihre Dauer 12 Monate überschreitet. Bendlinger untersucht, unter welchen Voraussetzungen verschiedene Vorhaben für Zwecke der Fristberechnung zusammenzurechnen sind.

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