Die Tie-Breaker-Regel des Art 4 Abs 3 OECD-MA hat sich nach Ansicht der Verfasser oftmals als unzureichend für die Ansässigkeitsbestimmung von Kapitalgesellschaften herausgestellt. Im Beitrag wird der vom House of Lords im Jahre 1906 entschiedene De Beers-Fall in Beziehung zum OECD-MA analysiert.