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Kein Progressionsvorbehalt bei inländischem Zweitwohnsitz (EAS 2331 v 25. 7. 2003)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-Deutschland (E, V)ÖStZ 2004/84ÖStZ 2004, 34 Heft 1 und 2 v. 15.1.2004

Ist ein Mitarbeiter der dt Zweigniederlassung (Betriebstätte) einer US-Beratungsfirma, dessen Hauptwohnsitz sich in Deutschland befindet, nur 12 Tage seiner 219 Arbeitstage im Jahr 2002 in Österreich tätig (weitere 124 Tage in Japan, 77 Tage in Deutschland und 6 Tage in den USA), dann ist es richtig, dass nach dem bis Ende 2002 geltenden DBA-Deutschland-1954 jene Bezugsteile, die auf die zwölftägige berufliche Anwesenheit in Österreich entfallen, in Deutschland von der Besteuerung freizustellen sind und der österr Besteuerung überlassen werden.

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