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OECD-abweichende Quellenbesteuerung für Beteiligungsveräußerungen im DBA-Australien (EAS 2330 v 28. 7. 2003)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-AustralienÖStZ 2004/82ÖStZ 2004, 33 Heft 1 und 2 v. 15.1.2004

Das DBA-Australien weicht in mehreren Belangen vom OECD-MA ab. Im Zusammenhang mit der Veräußerung von Kapitalbeteiligungen ist zu beachten, dass das Abkommen einerseits keine besondere Zuteilungsregel für die Veräußerung von beweglichem Vermögen enthält und andererseits in Art 21 für nicht besonders geregelte Einkünfte ein Quellenbesteuerungsrecht vorsieht.

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