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Umsatzsteuerliche Behandlung der Entnahme von Grundstücken (Prechtl/Tumpel, SWK 32/2003, S 778)

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageÖStZ 2004/57ÖStZ 2004, 23 Heft 1 und 2 v. 15.1.2004

Die österreichische Finanzverwaltung leite aus dem EuGH -Urteil vom 08.05.2003, Rs C-269/00 , Seeling, offenbar ab, dass die Entnahme eines Grundstücks, für welches ein Vorsteuerabzug vorgenommen wurde, steuerpflichtig sei. Als Bemessungsgrundlage sollen die Wiederbeschaffungskosten herangezogen werden. Nach Ansicht der Autoren finde diese Auslegung keine Stütze im Gemeinschaftsrecht.

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