Nach Ansicht der Finanzverwaltung seien - unter Berufung auf das so genannte Seeling-Urteil - die Steuerbefreiungen der Richtlinie eng auszulegen. Diese Rechtsansicht finde sich hins der Entnahme von Grundstücken im Begutachtungsentwurf des Änderungserlasses zu den UStR 2000. Die Autoren vertreten die Auffassung, dass diese Rechtsansicht zu weit gehe und weder von der 6. EG-RL noch vom derzeit vorliegenden Gesetzeswortlaut des AbgÄG 2003 selbst gedeckt sei.