Werbegeschenke, Sachspenden und andere unentgeltliche Abgaben durch Unternehmen werden in Anpassung an die 6. MWSt-RL künftig der Umsatzsteuer unterliegen. Der Beitrag informiert über die geplanten Änderungen, die Zusatzkosten verursachen können und daher bei der Planung von Werbekampagnen für 2004 bereits berücksichtigt werden sollten.