Am 30.09.2003 entschied der EuGH in der Rs Inspire Art, dass ein Mitgliedstaat zuziehenden EU-Gesellschaften - auch wenn er diese prinzipiell anerkennt - sein eigenes Gesellschaftsrecht nicht einmal partiell durch gesetzlich festgelegte “Sonderanknüpfungen und Bestimmungen" (wie zB Mindestkapital) aufzwingen könne. Der Beitrag befasst sich mit diesem Urteil.