Der Autor setzt sich kritisch mit im Schrifttum vertretenen Auffassungen auseinander, wonach aus dem EuGH -Urteil vom 12.12.2002 in der Rs de Groot abzuleiten sei, dass § 33 Abs 10 EStG und die dort vorgesehene Berücksichtigung der Steuerabsetzbeträge bei der Progressionsberechnung gegenüber EU- und EWR-Staaten nicht mehr anzuwenden sei. Er hält ua fest, dass der Fall de Groot sich grundlegend von den Gegebenheiten des § 33 Abs 10 EStG unterscheide und daher kein Anlass erkennbar sei, diese Bestimmung abzuändern oder gar nicht mehr anzuwenden.