Der Prüfungsstandard macht deutlich, dass der Grundsatz der Wesentlichkeit der Abschlussprüfung nicht nur unter quantitativen, sondern auch qualitativen Gesichtspunkten zu beurteilen ist. Die Berücksichtigung des Grundsatzes der Wesentlichkeit in der Abschlussprüfung steht in einer Wechselwirkung mit der Beurteilung des Prüfungsrisikos. In weiterer Folge wirkt sich die Festlegung von Wesentlichkeitsgrenzen auf die Prüfungsplanung und -aussagen aus.