Der EuGH hat sich im Urteil vom 26.06.2003, Rs C-442/01 , mit der mehrwertsteuerlichen Behandlung der Aufnahme eines Gesellschafters in eine Gesellschaft gegen Bareinlage beschäftigt. Nach Ansicht der Autoren hat das Urteil weit reichende Konsequenzen für die österreichische Verwaltungspraxis und ist in vielen Bereichen richtungweisend. Sie stellen zunächst das Urteil dar und diskutieren die sich ergebenden Konsequenzen.