Die neue Gruppenbesteuerung1)des§ 9 KStGnF2)ersetzt die überholte Organschaft des§ 9 KStGaF3). Obwohl sich der Gesetzgeber damit für ein modernes Modell der Konzernbesteuerung im Sinne der “best-practice"4)entschlossen hat, haben sich in der Diskussion - wie bei den meisten großen Gesetzesänderungen - einige offene Fragen der Auslegung und der rechtspolitischen Ausgestaltung herauskristallisiert, die in der Folge behandelt werden sollen.