§ 15 Abs 1 Z 15 ErbStG - Die Schenkungssteuerbefreiung für Zuwendungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften erscheint insofern überschießend, als sie auch Gewinne aus vom ORF veranstalteten Gewinnspielen, Preisausschreiben, Quizsendungen und dergleichen erfasst, wodurch der ORF gegenüber privaten Rundfunkbetreibern auf dem Gebiet der kommerziellen Werbung steuerlich deutlich bevorzugt wird. Die Verfassungsmäßigkeit des § 15 Abs 1 Z 15 ErbStG wird daher von Amts wegen geprüft.