Der EuGH hat mit Urteil vom 11. 3. 2004 die französische Wegzugsbesteuerung in ihrer damaligen Fassung für gemeinschaftsrechtswidrig befunden. Die Europäische Kommission ist mit erstaunlicher Schnelligkeit an die Regierungen jener Mitgliedstaaten herangetreten, die eine Wegzugsbesteuerung vergleichbar der französischen im innerstaatlichen Recht verankert haben, und hat sie zur Herstellung eines gemeinschaftsrechtskonformen Zustandes aufgefordert. Vor dem Hintergrund der aktuellen rechtspolitischen Überlegungen des BMF sollen - großteils anhand von Beispielen - Vorschläge unterbreitet werden, wie die vom EuGH-Urteil betroffenen Entstrickungsnormen gemeinschaftsrechtskonform ausgestaltet werden können. Während in Teil I auf die allgemeinen Probleme einer Wegzugsbesteuerung sowie Spezialprobleme wegziehender natürlicher Personen eingegangen wird, befasst sich Teil II mit den steuerlichen Problemen des Wegzugs von Körperschaften sowie den grenzüberschreitenden Umgründungen.