In Deutschland ansässige Investoren, die sich an einer österr Personengesellschaft als Kommanditisten beteiligen, die ihrerseits das Vermögen der Kommanditisten im Wege konservativer Veranlagungen in in- und ausländische Forderungswertpapiere und in- und ausländische Dividendenwerte verwaltet, unterliegen mit den ihnen zufließenden Kapitaleinkünften nach Maßgabe des § 98 EStG der beschränkten Steuerpflicht. Diese Steuerpflicht erfasst aber lediglich die Erträge aus den inländischen Dividendenwerten, wobei die Kapitalertragsteuer auf der Grundlage des DBA-Deutschland auf 15 % einzuschränken ist.