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KESt-Haftung einer depotführenden Bank einer inländischen Investmentpersonengesellschaft (EAS 2411 v 3. 2. 2004)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA- Deutschland (E,V)ÖStZ 2004/668ÖStZ 2004, 295 Heft 13 v. 1.7.2004

In Deutschland ansässige Investoren, die sich an einer österr Personengesellschaft als Kommanditisten beteiligen, die ihrerseits das Vermögen der Kommanditisten im Wege konservativer Veranlagungen in in- und ausländische Forderungswertpapiere und in- und ausländische Dividendenwerte verwaltet, unterliegen mit den ihnen zufließenden Kapitaleinkünften nach Maßgabe des § 98 EStG der beschränkten Steuerpflicht. Diese Steuerpflicht erfasst aber lediglich die Erträge aus den inländischen Dividendenwerten, wobei die Kapitalertragsteuer auf der Grundlage des DBA-Deutschland auf 15 % einzuschränken ist.

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