Die Abhandlung geht ausführlich der Frage nach, ob die feste Geschäftsverteilung im UFS ein bloßer (rechtspolitischer) Wunsch der Lehre oder ein rechtlich notwendiger Bestandteil des Berufungsverfahrens im Abgabenrecht ist.
Die Abhandlung geht ausführlich der Frage nach, ob die feste Geschäftsverteilung im UFS ein bloßer (rechtspolitischer) Wunsch der Lehre oder ein rechtlich notwendiger Bestandteil des Berufungsverfahrens im Abgabenrecht ist.