Ausgehend vom VwGH-Erk vom 07.10.2003, 2001/15/ 0025, über eine unzulässige Schätzung, geht Huber der Frage nach, ob ein Manko an prüfungstechnischem Know-how bestanden hat; er weist ferner auf Schulungen der Betriebsprüfer in neuen Prüfungstechniken ab Herbst 2004 hin.