Mobilfunkbetreiber in Deutschland versuchen derzeit, die Umsatzsteuer auf die für UMTS-Lizenzen entrichteten Gebühren zurückzufordern. Der Beitrag geht der Frage nach, ob die Lizenzvergabe im Rahmen eines umsatzsteuerlich relevanten Leistungsaustausches erfolgte und die österreichischen Mobilfunkbetreiber daher bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen einen Vorsteuerabzug beanspruchen können.