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Können nur Einzelunternehmer befreite Umsätze als Privatlehrer erzielen? (Siart/Temm, SWK 6/2003, S 244)

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageÖStZ 2003/375ÖStZ 2003, 207 Heft 8 v. 15.4.2003

Während nach Ansicht des BMF nur einzelne natürliche Personen “Privatlehrer" iSd § 6 Abs 1 Z 11 lit b UStG sein können, vertreten die Autoren die Auffassung, dass unter die Befreiungsbestimmung auch Unterrichtsleistungen fallen, die durch Personenzusammenschlüsse oder juristische Personen erbracht werden.

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