Die Grenzen zwischen Herstellungsaufwand und Erhaltungsaufwand verlaufen nach herrschender Ansicht im Handelsrecht und im Steuerrecht gleich. Die handelsrechtliche Grenze hat der BFH konkretisiert. Der Autor geht der Frage nach, inwieweit sich die handelsrechtliche Abgrenzung durch den BFH auf das Steuerrecht übertragen lässt.