Im Beitrag werden die Neuerungen bei den Berufungssenaten in Finanzstrafsachen im unabhängigen Finanzsenat, die Abgrenzung zwischen Senats- und Einzelentscheidungen sowie Änderungen im Verfahrensablauf, insbesondere im Zusammenhang mit dem Amtsbeauftragten, dem neuen Abstimmungsmodus im Senat und den Ablehnungsbestimmungen behandelt. Abschließend wird auf die Änderungen und Aufhebungen von Entscheidungen außerhalb des Rechtsmittelverfahrens eingegangen.